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KdU-Sätze in Dortmund geringfügig angehoben

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Seit dem 1. März 2020 gelten in Dortmund neue Angemessenheitsgrenzen für die Miet- und Betriebskosten bei Hartz IV-Empfängern, Asylbewerbern und Beziehern von Grundsicherung.

 

Der Sozialausschuss der Stadt Dortmund hat Anfang Juni die in Dortmund geltenden Angemessenheitsgrenzen für die „Kosten der Unterkunft“ bei Hartz IV-Empfängern, Beziehern von „Grundsicherung“ (im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) und Asylbewerbern aktualisiert, mit Geltung ab 1.3.2020. Erneut wurde die Firma empirica mit der Erarbeitung eines „Schlüssigen Konzepts“ beauftragt.

Herausgekommen ist eine Maus. Zwar wurde der allgemeinen Mietentwicklung mit einer leichten Anhebung der Nettokaltmieten-Sätze Rechnung getragen (ausgenommen Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen – da bleibt der Satz unverändert), aber auf der anderen Seite wurden die Sätze für angemessene Betriebkosten gesenkt. Da habe man sich an den jüngsten Betriebskostenspiegel NRW gehalten, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund NRW, und das habe zu einer Absenkung der Betriebskosten-Obergrenze um 0,05 € pro qm geführt. Unter dem Strich ergeben sich Zuwächse bei den Angemessenheitsgrenzen - je nach Haushaltsgröße – zwischen 6,75 € und 33,75 € im Monat. Ausgenommen sind Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen, bei denen die Obergrenze für die Bruttokaltmiete gegenüber dem Vorjahr sogar leicht sinkt. Nachfolgend eine Übersicht:

 

Anzahl der Personen in der BG

Angemessene Nettokaltmiete 2020

Angemessene Betriebskosten 2020

Angemessene Bruttokaltmiete 2020 (=Summe)

Änderung gegenüber Vorjahr

1

350,00

104,50

454,50

+17,50

2

410,00

135,85

545,85

+6,75

3

490,00

167,20

657,20

+16,00

4

640,00

198,55

838,55

+15,25

5

770,00

229,90

999,90

-5,50

6

880,00

261,25

1.141,25

+33,75

 

Die entsprechende Ratsdrucksache Nr. 17412-20 ist im Netz vollständig nachzulesen unter https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/TOPWEB/17412-20

Datengrundlage für die Mietgrößen sind laut empirica die im Laufe des Jahre 2019 öffentlich inserierten Wohnungsangebote in Dortmund, und davon das untere Drittel. Damit sei sichergestellt, dass "Bedarfsgemeinschaften trotz der inzwischen gestiegenen Mieten immer noch einen theoretischen Zugang zu 1/3 der aktuell verfügbaren Wohnungen haben" (aus der Ratsdrucksache).

Wie mensch zu diesen Sätzen eine vernünftige Wohnung in Dortmund finden soll, und das gleich tausendfach, bleibt das Geheimnis der Sozialdezernentin.

 

Was Sie als Leistungsempfänger noch alles so zu beachten haben, wenn Sie eine neue Wohnung anmieten wollen oder wenn Sie vom Amt eine Aufforderung zum Umzug erhalten, dazu gibt es ein aktuelles Merkblatt des Dortmunder Mietervereins unter https://www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Ratgeber/Unterkunftskosten.pdf

 

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