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Hartz-IV-Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig angehoben

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Die Bundesregierung hat die neuen Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) für 2016 beschlossen. Sie sehen wie folgt aus: 

  • Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 404 Euro (+ 5 Euro)

  • Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 364 Euro (+ 4 Euro)

  • Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 324 Euro (+ 4 Euro)

  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 306 Euro (+ 4 Euro)

  • Kinder von sieben bis 13 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 270 Euro (+ 3 Euro)

  • Kinder von 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 237 Euro (+ 3 Euro)

 

Der Bedarfsansatz für Verkehr beträgt für einen Alleinstehenden (Stufe 1) im Jahr 2016 25,44 Euro pro Monat, darunter Bus- und Bahnfahrten 20,56 Euro. Bei den anderen Regelbedarfsstufen entsprechend anteilig. Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung der Regelsätze im A-Info Nr. 174, Seite 6. Siehe http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/a-info/a-info_174.pdf.

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