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Hartz-IV-Regelsätze werden zum Jahreswechsel angehoben

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Die Bundesregierung hat die neuen Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) für 2015 beschlossen. Sie sehen wie folgt aus:

  • Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 399 Euro (+ 8 Euro)

  • Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 360 Euro (+ 7 Euro)

  • Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 320 Euro (+ 7 Euro)

  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 302 Euro (+ 6 Euro)

  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 267 Euro (+ 6 Euro)

  • Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 234 Euro (+ 5 Euro)

 

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