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Erhoffte Entschärfung der Sanktionsvorschriften bleibt aus

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Was das geplante "Rechtsvereinfachungsgesetz" zum SGB II wirklich bringt

 

„Die Systeme der sozialen Absicherung sind in Bezug auf Bürgerfreundlichkeit, Vermeidung unnötiger Bürokratie und den nachhaltigen Einsatz knapper werdender Ressourcen neuen Anforderungen ausgesetzt. Dies gilt insbesondere auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende.“ So heißt es einleitend in der Begründung zu einem Gesetzentwurf aus dem Nahles-Ministerium zur Änderung des SGB II, der in den nächsten Wochen im Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden soll.

Doch was steht in diesem Gesetzentwurf wirklich?

Unter dem irreführenden Titel „Entbürokratisierungsgesetz“ bzw. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ zum SGB II ist ein ganzes Bündel an Verschlechterungen für Arbeitslosengeld 2 – Berechtigte geplant. Die Entrechtung der Erwerbslosen wird weiter ausgebaut. So soll u.a. in einer Reihe von Regelungen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (oberstes Sozialgericht) „ausgehebelt“ werden. Vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderungen werden nicht umgesetzt.

Und wer anderes erhoffte: Die Pläne zur Abmilderung der Sanktionsvorschriften (aus dem ursprünglichen Änderungsentwurf) wurden in der vorliegenden Kabinettsvorlage nun doch nicht weiterverfolgt. Das ist mehr als bedauerlich.

 

Das Sozialforum hat zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen. Die Stellungnahme findet Ihr hier: static/text/Stellungnahme_zur_Kab-Vorlage_Entbuerokratisierungsgesetz.doc

Unter unserer Webadresse static/text/2016-02-29_Synopse_Rechtsvereinfachungsgesetz.doc

werden die geplanten Rechtsänderungen ausführlich dokumentiert und mit Beispielen illustriert (synoptische Darstellung).

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