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Einführung von 100-Prozent-Sanktionen zum Stopfen der Lücke im Bundeshaushalt?

Wir sagen Nein!

 

Das 2023 in Kraft getretene Bürgergeldgesetz wird aktuell von Arbeitsminister Heil (SPD) in Teilen zur Disposition gestellt. Sein Ministerium hat dem Finanzminister Vorschläge zur Konsolidierung des Bundeshaushalts vorgelegt, die u.a. verschärfte Sanktionen bei „nachhaltiger Leistungs­verweigerung“ von Bürgergeld-Empfängern vorsehen. Allein von dieser Verschärfung verspricht sich die Behörde jährliche Minderausgaben von 170 Mio. €.

Die Größenordnung von 170 Mio. € pro Jahr sowie die Behauptung, dass viele lieber Stütze beziehen als zu arbeiten, sind purer Populismus und geeignet, Bürgergeld-Bezieher wie auch den Bürgergeld-Bezug generell im Mißkredit zu bringen. Wahr ist: Von den über 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld erhalten, stehen knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung: wegen ihres Alters (unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie gerade in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stecken. Und wahr ist auch, dass die Zahl der schwarzen Schafe, die eine Beschäftigungsaufnahme komplett ablehnen, eher gering ist. Der Großteil der Erwerbslosen sind keine Arbeitsverweigerer.

Die Vorschläge aus dem Hause Heil sind, wenig überraschend, von FDP-Lindner begeistert aufgegriffen worden und, zusammen mit vielen weiteren Einsparungsmaßnahmen, mittlerweile in den Entwurf der Ampelkoalition für ein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 eingegangen. Noch in dieser Woche soll in der sog. Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses abschließend geprüft werden, ob die diversen Vorschläge ausreichen, um das Loch im Haushalt 2024 zu stopfen.

Eine Anhörung oder Beteiligung von Fachverbänden und Betroffenenorganisationen zu den geplanten Änderungen in SGB II und SGB III war nicht vorgesehen. Das Sozialforum hat daher gestern mit einer Pressemitteilung öffentlich Stellung bezogen. Die Erklärung ist hier nachzulesen (anklicken!).


Wer sich genauer informieren will, dem empfehlen wir die Lektüre der vom Erwerbslosenverein Tacheles (Wuppertal) verfassten schriftlichen Stellungnahme, die wir inhaltlich voll mittragen. Als Download zu finden unter dem Kurzlink https://t1p.de/npabt, auch direkt anzuklicken hier.

Siehe auch den Beitrag von Heiko Holtgrave auf Lokalkompass Dortmund hier (anklicken).

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