Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig
Eine interne "Arbeitshilfe" der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdächtigt Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien pauschal des organisierten Leistungsmissbrauchs und hält die Mitarbeiter der Jobcenter zu besonders pingeliger Prüfung von Anträgen an. Die Absicht ist klar: Zugewanderte von Leistungsanträgen abzuschrecken.
Seit anderthalb Jahren existiert eine unsägliche "Arbeitshilfe" der Bundesagentur für Arbeit für Mitarbeiter*innen in den Jobcentern, die den Umgang mit Leistungsanträgen vor allem von BulgarInnen und RumänInnen regelt. Dieses Papier stellt u.E. eine neue Stufe von staatlichen Verdächtigungen und Diskriminierungen gegenüber einer Personengruppe dar, die in Deutschland eine lange und furchtbare Geschichte hat.
Vor allem Sinti und Roma stehen im Fokus dieser amtlichen "Arbeitshilfe". Sie werden pauschal des organisierten Leistungsmissbrauchs verdächtigt, was eine besonders sorgfältige Prüfung von Anträgen, der Lebensumstände des Antragstellers und - im Falle einer Leistungsbewilligung – auch später eine engmaschige Kontrolle rechtfertige. Die Liste möglicher Verdachtsmomente ist lang und enthält viele Absurditäten. So kann bereits ein besonders gut ausgefüllter Antrag ausreichen, einen Anfangsverdacht auf Leistungsmissbrauch zu begründen.
Das Papier war nur für den internen Dienstgebrauch gedacht, wurde aber von verantwortungsvoll denkenden Kollegen in den Behörden "befreit", sprich: geleakt, und ist seitdem ins Internet eingestellt. Unter folgender Adresse ist es aktuell zu finden: https://de.indymedia.org/node/30865
Auf Initiative des Sozialforums ist jetzt eine gemeinsame Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen zustande gekommen, darunter viele, die sich ganz praktisch um die Integration von Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien bemühen. In der Erklärung fordern sie die Rücknahme der genannten Arbeitshilfe und stattdessen mehr Hilfen für Angehörige der beiden Volksgruppen. Adressaten der Erklärung sind Bundesarbeitsminister Heil und der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden die Erklärung noch vor Weihnachten unter ihrer Post finden.
Den Wortlaut der gemeinsamen Stellungnahme findet Ihr hier.
Hinweis
Materialheft "Erwerbsfähige EU-Bürger und das Recht auf ALG II und reguläre Sozialhilfe"
In diesem Heft haben die beiden Autor*innen Jonny Bruhn-Tripp und Gisela-Tripp zahlreiche Informationen über das Zugangsrecht und den Ausschluss von Unionsbürgern im SGB II und der Sozialhilfe zusammengestellt. Stand Mai 2018.
Das Heft ist herunterladbar unter folgender Adresse: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jonny_Bruhn-Tripp___Gisela._Tripp_EU_-_Buerger_Materialien.pdf