Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite BA hintertreibt die Existenzsicherung von Arbeitssuchenden aus Südosteuropa

BA hintertreibt die Existenzsicherung von Arbeitssuchenden aus Südosteuropa

Unser Eindruck bleibt: Zugewanderte Arbeitnehmern aus Osteuropa und ihre Familien sollen systematisch vom Bezug von SGB II-Leistungen abgehalten werden.


Anfang Februar 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die vierte Fassung ihrer Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ herausgegeben (früherer Titel: „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“). Sie ist in weiten Teilen wortgleich mit der Vorgängerversion aus Sommer 2020 (s. unsere Einträge vom letzten Jahr, insbesondere: "Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig").

Dazu sollte man wissen, dass Arbeitssuchende aus dem EU-Ausland ohnehin jahrelang von den hiesigen gesetzlichen Sozialleistungen ausgeschlossen bleiben. Grob gesagt sind sie überhaupt nur berechtigt, Hartz IV-Leistungen zu beantragen, wenn sie einem Job haben (und der Lohn nicht zum Leben reicht) oder kürzlich unverschuldet einen Job hier verloren haben. Nicht zuletzt deshalb sind zugewanderte Arbeitnehmer oft dazu gezwungen, auch äußerst schlecht bezahlte und unsichere Jobs anzunehmen, um zu überleben.

Ziel der Arbeitshilfe ist laut Angaben der BA die Erkennung von vermeintlichem „Missbrauch von Sozialleistungen“ aufgrund einer „Vortäuschung des Arbeitnehmerstatus“ durch Unionsbürger*innen. In diesen Fällen sollen die Jobcenter besonders streng prüfen und im Zweifelsfall die Leistungen ablehnen. Von den Vorgängerversionen unterscheidet sich die neue Fassung an wenigen Stellen durch eine etwas entschärfte Rhetorik und ein paar zurückhaltendere Formulierungen. 

Die Wirkung der Arbeitshilfe bleibt aber dieselbe wie die ihrer Vorgängerversionen. Denn entgegen der Überschrift befasst sich die Arbeitshilfe vorrangig nicht mit dem Thema „organisierte Kriminalität“, sondern dient nach Eindruck auch vieler Experten in erster Linie dazu, Unionsbürger*innen in prekären, ungeschützten Arbeitsverhältnissen durch besonders hohe Hürden vom Bezug aufstockender SGB-II-Leistungen fernzuhalten.

Mehr dazu s. Zur BA - Arbeitshilfe: „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ (tacheles-sozialhilfe.de)
und den RBB-Beitrag "Diskriminieren die Jobcenter EU-Ausländer?" unter Vorwurf des Leistungsmissbrauchs: Diskriminieren die Jobcenter EU-Ausländer? | rbb24

Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen - Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Artikelaktionen