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Oh Wunder: Dortmunder Stadtwerke haben auf unsere Warnung reagiert!

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Wir hatten im Februar 2018 auf dieser Website vor einer Falle gewarnt, in die Sozialticket-Nutzer leicht unverschuldet hineingeraten (s.u.). Mittlerweile ist der monatlichen Wertmarke der Hinweis beigefügt, dass die Marke erst gültig wird, wenn darauf die Kunden-Nummer eingetragen ist. Danke, DSW21!

 

Achtung: Sozialticket-Nutzer tappen leicht in eine Falle! - So lautete die Überschrift unseres Eintrags im Februar.

Wir schrieben damals:

Wer seine Monatswertmarke fürs Sozialticket an einem Automaten erwirbt, sollte auf der Wertmarke unbedingt die eigene Kunden-Nummer eintragen (dieser Hinweis gilt analog auch für alle anderen VRR-Monatskarten, zu denen Wertmarken aus dem Automaten bezogen werden).

Die Kunden-Nummer findet Ihr auf der Trägerkarte. Wer die Nummer nicht überträgt und dann in eine Kontrolle gerät, der kann Pech haben und wegen angeblichen Schwarzfahrens zu einem „erhöhten Beförderungsentgelt“ (60 Euro) herangezogen werden. Das passiert leider immer mal wieder und hängt nicht zuletzt auch von der jeweiligen Tageslaune des/der Kontrollierenden ab. 

Die Verkehrsbetriebe argumentieren, eine Wertmarke ohne Trägernummer könnte ja auch ausgeliehen und von anderen genutzt werden. Oder bereits von jemandem ausgeliehen sein. Man sieht der Marke aus dem Automaten schließlich nicht an, ob Du sie selbst gekauft oder vielleicht von einem Nachbarn geliehen hast.

Die Marke sei somit, so die offizielle Lesart des Verkehrsverbunds, ohne Eintrag nicht gültig, ähnlich einem Einzelticket ohne Stempelaufdruck. Über diese Auslegung ließe sich durchaus streiten – für jemanden, der das Geld für die Wertmarke gezahlt hat, jedoch vergessen hat oder vielleicht gar nicht wußte, dass man die Nummer übertragen soll, ist es jedenfalls richtig bitter, mit einem Bussgeld von 60 € belegt zu werden!

Wir appellieren an die hiesigen Verkehrsbetriebe und ihre Mitarbeiter*innen, bei Kontrollen in solchen Fällen Nachsicht walten und es in aller Regel mit einer Belehrung bewenden zu lassen. Alles andere wäre in unseren Augen Geldschneiderei, auf Kosten der Ärmsten.

Ganz problematisch wird es, wenn einzelne Kontrolleur*innen bei diesen Gelegenheiten versuchen, besonders Migranten eins auszuwischen. Die die Vorwürfe schon rein sprachlich häufig gar nicht verstehen und sich also kaum wehren können. Wir haben solche Fälle schon verschiedentlich beobachtet. Es ist Aufgabe des Unternehmens, ihre Kontrolleure so zu schulen, dass sie während der Ausübung ihrer Tätigkeit persönliche Vorlieben und Abneigungen oder gar Ressentiments im Zaum halten. Wer das nicht schafft, hat u.E. in diesem Job nichts zu suchen.

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