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Ab 1.1.2022 beträgt der Eckregelsatz 449 €

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Regelsätze 2022 und Mehrbedarfe; Info zur Zusammensetzung des Eckregelsatzes

 

Mit einer Verordnung zur "Fortschreibung" der Regelbedarfsstufen wurden die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) zum 1. Januar 2022 um ganze 3 bzw. 2 Euro angehoben, trotz hoher Inflationswerte und Zusatzausgaben durch Corona.

Anm. Seit 2012 werden die Regelsätze offiziell absurderweise "Regelbedarfe" genannt.

 

Regelbedarfsstufen 2022 im Vergleich zu 2021 (in Euro pro Monat)

Regelbedarfsstufe (RBS) 2021 ab 1. Januar 2022 Veränderung

                        RBS 1    446       449       +3

                        RBS 2    401       404       +3

                        RBS 3    357       360       +3

                        RBS 4    373       376       +3

                        RBS 5    309       311       +2

                        RBS 6    283       285       +2

 

Einen Überblick über mögliche Mehrbedarfe nach SGB II bzw. SGB XII sowie eine Info zur Zusammensetzung der aktuellen Regelsätze  findet Ihr hier

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