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Ab 1.1.2020 beträgt der Eckregelsatz 432 €

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Regelsätze, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft (Obergrenzen) und mehr

 

Mit einer Verordnung zur "Fortschreibung" der Regelbedarfsstufen, die Mitte September von der Bundesregierung beschlossen wurde, wurden die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) zum 1. Januar 2020 etwas angehoben. Seit 2012 werden die Regelsätze absurderweise "Regelbedarfe" genannt (offizielle Bezeichnung).

 

Regelbedarfsstufen 2019 und 2020 in Euro pro Monat: 

Regelbedarfsstufe (RBS) 2019 ab 1. Januar 2020 Veränderung
RBS 1 424 432 +8
RBS 2 382 389 +7
RBS 3 339 345 +6
RBS 4 322 328 +6
RBS 5 302 308 +6
RBS 6 245 250 +5

 

Einen Überblick über mögliche Mehrbedarfe nach SGB II bzw. SGB XII, die in Dortmund geltenden Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft u.e.a.m. findet Ihr hier: 

Geldleistungen nach SGB II

Geldleistungen nach SGB XII

 

 

 

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