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Ab 1.1.2019 beträgt der Eckregelsatz 424 €

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Mit einer Verordnung zur "Fortschreibung" der Regelbedarfsstufen, die Mitte September 2018 von der Bundesregierung beschlossen wurde, wurden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) zum 1. Januar 2019 etwas angehoben.

Regelbedarfsstufen 2018 und 2019 in Euro je Monat

Regelbedarfsstufe (RBS) 2018  ab  1. Januar 2019  Veränderung
RBS 1 416            424     +8
RBS 2 374            382     +8
RBS 3 332            339     +7
RBS 4 316            322     +6
RBS 5 296            302     +6
RBS 6 240            245     +5
 
Einen Überblick über die Zusammensetzung der neuen Leistungssätze und über mögliche Mehrbedarfe nach SGB II findet Ihr hier.
 
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