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Ab 1.1.2018 beträgt der Eckregelsatz 416 €

 

Mit einer Verordnung zur "Fortschreibung" der Regelbedarfsstufen, die Anfang September von der Bundesregierung beschlossen wurde, werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) zum 1. Januar 2018 etwas angehoben.

Einen Überblick über die neuen Leistungssätze, mögliche Mehrbedarfe sowie die in Dortmund geltenden neuen Regelungen zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (Mietobergrenzen) findet Ihr hier:

SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende): static/text/Regelbedarfsstufen_2018_SGB_II,_Mietobergrenzen_Dortmund_und_mehr.pdf

SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit): static/text/Regelbedarfsstufen_2018_SGB XII,_Mietobergrenzen_Dortmund_und_mehr2.pdf

 

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