EU-Bürger können in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn sie hier gearbeitet haben (unabhängig von der Dauer) und ihre Kinder hier zur Schule ...
Bereits 2017 entschied das Bundessozialgericht, dass Gutscheine nicht später auf Leistungszahlungen angerechnet werden können nach alleiniger Aufhebung des ...