Am
Samstag, dem 27.2., gab es in der Mainzer Innenstadt einen
Wahlkampfstand der AfD. Im Verlauf einer spontanen Gegendemonstration
griff ein Wahlkampfhelfer der Partei eine der Protestierenden mit
Pfefferspray an. Das Online-Magazin Zwischenzeit berichtete über die Attacke. Daraufhin
versuchte die AfD, die Berichterstattung durch die Androhung einer Klage
zu blockieren und verlangte von der Redaktion die Unterzeichnung einer
Unterlassungserklärung.
Anfang Juli kam es zur Gerichtsverhandlung. Als Vertreter der AfD erschienen vor Gericht AfD-Mitglied Damian Lohr und RA Matthias Brauer von der Kanzlei Komning. Damian Lohr konnte sich jedoch nicht als Prozessbevollmächtigter der AfD ausweisen. Mit der Feststellung weiterer
Verfahrensfehler verging dann auch der Großteil der übrigen Verhandlung, bis die Richterin die Verhandlung vertagte [1].
Das Urteil der Richterin ließ nur wenige Tage auf sich warten. Am 8. Juli konnte die Zwischenzeit berichten: "Nun ist es amtlich: Durch eine Entscheidung des Landgerichts Mainz am
heutigen Morgen darf die Zwischenzeit wieder über einen
Pfeffersprayangriff eines AfD-Wahlkampfhelfers berichten. Dies
entschied die Vorsitzende Richterin Follmann. Mit ihrem Urteil hob sie
eine Einstweilige Verfügung auf, die die AfD Rheinland-Pfalz Ende
April diesen Jahres erwirkt hatte." [2]
Wir gratulieren!
Und warum berichten wir erst jetzt? Eigentlich hatten wir die Geschichte schon aus den Augen verloren. Schließlich haben wir in Dortmund sowieso schon mehr als genug Ärger mit Nazis aller Art. Aber am 1.12. wurden wir von RA Bauer aufgefordert seinen Namen aus unserem Bericht [3] zu entfernen. Und so wurden wir wieder an die Geschichte erinnert und zu weiteren Recherchen zum Stand der Dinge motiviert.
Dabei stießen wir leider auf eine weitere unerfreuliche Sache. Wie Der Westen am 28.10.16 berichtete [4] ist dieser pfeffersprayende Wahlkampfhelfer namens Patrick Wilke mittlerweile Sprecher des Dortmunder Kreisvorstands der AfD.