|
Welche Vergünstigungen gibt es mit dem Dortmund Pass?
—
abgelegt unter:
Tipps
(Stand Nov 2014 ) Eintritt frei
50% Ermäßigung gibts
Ermäßigten Eintritt gibt es auch noch
Anspruch auf den Dortmund-Pass hat, wer eine der folgenden Leistungen erhält:
Alle anderen Menschen mit geringem Einkommen erhalten den Dortmund-Pass nicht mehr (das war bis Ende 2004 noch möglich). Die Regelung wurde mit Einführung von "Hartz IV" gestrichen. Nur wer einen Bewilligungsbescheid nach einem der oben genannten Gesetze vorlegen kann, bekommt den Dortmund-Pass. Wer keine Leistungen nach einem dieser Gesetze bezieht oder sie - etwa, weil da eh nicht viel zu erwarten wäre - nicht in Anspruch nimmt, ist auch nicht berechtigt, einen Dortmund-Pass zu bekommen. Übrigens: Anders als beim Do-Pass ist eine Befreiung von Rundfunkgebühren heutzutage im Einzelfall auch dann möglich, wenn kein Leistungsbezug vorliegt. Entscheidend für die sog. Härtefallregelung ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze. Mehr dazu siehe hier. Beantragen: Der Dortmund Pass wird beim zuständigen Sozialamt beantragt (z.B. Verwaltungsstelle Hörde, Brackel, usw.). Alg II-Empfänger wenden sich an das JobCenter. Erforderlich sind
Liegen alle Unterlagen vor, wird der Dortmund-Pass sofort ausgestellt. Der Dortmund-Pass ist jeweils für 1 Jahr gültig. Er ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Schülerausweis usw.) gültig. Bei einer schriftlichen Beantragung, die formlos erfolgen kann, sind jedoch die erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Wird der Antrag per e-mail gestellt, müssen die Unterlagen eingescannt beigefügt werden. |