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Welche Vergünstigungen gibt es mit dem Dortmund Pass?

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(Stand Nov 2014 )

Eintritt frei

  • im Westfalenpark
  • in den Tropenhäusern im Botanischen Garten

50% Ermäßigung gibts

  • im Theater Dortmund
  • in den Bibliotheken und im Institut für Zeitungsforschung
  • in der Musikschule
  • in der Volkshochschule (auf das Unterrichtsentgelt, nicht auf Sachkostenanteil)
  • im Dietrich-Keuning-Haus (nur eigene Veranstaltungen)

Ermäßigten Eintritt gibt es auch noch

  • in den städtischen Hallenbädern: Erwachsene zahlen in den städtischen Hallenbädern 1,80 Euro Eintritt, Kinder&Jugendliche 0,50 €.
  • Zoo: Die Einzelkarte kostet 2,50 €, eine Jahreskarte 13 €.
  • Westfalenhallen: Die Ermäßigung wird im Einzelnen festgesetzt (nur bei Eigenveranstaltungen und Messen sowie Ausstellungen, die von der Westfalenhallen Dortmund GmbH veranstaltet werden)

Anspruch auf den Dortmund-Pass hat, wer eine der folgenden Leistungen erhält:

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
    voller Erwerbsminderung)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Impfschadengesetz oder Soldatenversorgungsgesetz

Alle anderen Menschen mit geringem Einkommen erhalten den Dortmund-Pass nicht mehr (das war bis Ende 2004 noch möglich). Die Regelung wurde mit Einführung von "Hartz IV" gestrichen.

Nur wer einen Bewilligungsbescheid nach einem der oben genannten Gesetze vorlegen kann, bekommt den Dortmund-Pass. Wer keine Leistungen nach einem dieser Gesetze bezieht oder sie - etwa, weil da eh nicht viel zu erwarten wäre - nicht in Anspruch nimmt, ist auch nicht berechtigt, einen Dortmund-Pass zu bekommen. 

Übrigens: Anders als beim Do-Pass ist eine Befreiung von Rundfunkgebühren heutzutage im Einzelfall auch dann möglich, wenn kein Leistungsbezug vorliegt. Entscheidend für die sog. Härtefallregelung ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze. Mehr dazu siehe hier.


Beantragen:

Der Dortmund Pass wird beim zuständigen Sozialamt beantragt (z.B. Verwaltungsstelle Hörde, Brackel, usw.). Alg II-Empfänger wenden sich an das JobCenter.

Erforderlich sind

  • Personalausweis und
  • der aktuelle Bewilligungsbescheid von ARGE oder Stadt

Liegen alle Unterlagen vor, wird der Dortmund-Pass sofort ausgestellt.

Der Dortmund-Pass ist jeweils für 1 Jahr gültig.

Er ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Schülerausweis usw.) gültig.

Bei einer schriftlichen Beantragung, die formlos erfolgen kann, sind jedoch die erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Wird der Antrag per e-mail gestellt, müssen die Unterlagen eingescannt beigefügt werden.

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