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Anhebung der Regelsätze zum 01.01.2014

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Der Bundesrat hat der Rechtsverordnung am 11.10. zugestimmt, so dass die turnusmäßige Anhebung der Sätze tatsächlich zum 1.1.2014 in Kraft treten kann. (hh)

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Regelsätze um 2,3% beschlossen. Allein der Preisanstieg der Güter, die existenziell von Bedeutung sind (Lebensmittel, Strom,ÖPNV usw.) hat deutlich darüber gelegen, so dass diese Form der "Existenzsicherung" sich immer weiter von dem entfernt, was seine Aufgabe sein sollte; der Sicherung des Lebens "...dass der Würde des Menschen entspricht".

Hier die Übersicht über die Arbeitslosengeld2 (Hartz IV) und Sozialhilfe - Regelsätze ab 01.01.2014

  • Alleinstehend/Alleinerziehend: 391 Euro (+ 9 Euro)
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften pro Person: 353 Euro (+ 8 Euro)
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 313 Euro (+ 7 Euro) (Achtung: nur im SGB XII)
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 296 Euro (+ 7 Euro)
  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 261 Euro (+ 6 Euro)
  • Kinder von 0 bis 6 Jahre: 229 Euro (+ 5 Euro)

 

Trotz der geplanten Anhebung werden Hartz IV-EmpfängerInnen 2014 faktisch immer noch weniger zum Leben haben als 2005 beim Start des Hartz IV-Systems. Nach Berechnungen der KOS sind die Regelsätze seit 2005 kumuliert (einschl. der kommenden Anhebung) um 13,3 Prozent gestiegen. Aber bereits im August 2013 lagen die allgemeinen Verbraucherpreise 14,3 % über dem Niveau von 2005. Der Anstieg bei Nahrungsmitteln betrug sogar 22 Prozent, bei Strom plus 62 %. Beides sind Ausgabepositionen, die für EmpfängerInnen von Hartz IV- oder von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) besonders relevant sind.

Für die Ernährung (einschließlich - alkoholfreien - Getränken) werden einem alleinstehenden (erwachsenen) Leistungsempfäger ab 1.1.14 übrigens 4,56 Euro pro Tag zur Verfügung stehen, für die Nutzung von Bus und Bahn 19,90 € im Monat. Für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren beträgt der Teilsatz für Ernährung 3,45 €, für Kinder unter 6 Jahren sogar nur 2,80 €/Tag.

Weitere Einzelheiten und die kompletten Regelsätze hier, Seite 5-6.

Eine Zusammenstellung von H. Szymanski über die Dortmund gewährten Beträge (Obergrenzen) zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II findet Ihr hier (einschl. Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, abweichende Leistungen nach § 24, u.a.).

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